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Die bereits markierten Chausseehaus-Standorte sind längst noch nicht alle. Das Chausseehaus-Projekt ist auf Ihr mitmachen angewiesen. Machen Sie mit und melden Sie Ihnen bekannte Chausseehaus-Standorte. Dazu ist minimal die Mitteilung der Koordinaten vom Chausseehaus-Standort notwendig. Diese können in der CHHMAP mit einem Klick abgefragt, angezeigt und kopiert werden (unten links). Weitere Informationen und Daten zu einem Chausseehaus können auch erst später nachgereicht werden.

Meldungen, Hinweise und Korrekturen bitte an:

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Chausseehaus-Infos

Chaussierung

Profil einer Chaussee 1824
© Königliche Ober Bau-Deputation, Berlin, 1824.

Sogenannte Chausseen haben ihre Anfänge in den Niederlanden. Die erste Chaussee auf dem heutigen Gebiet von Deutschland wurde 1753 zwischen Oettingen und Nördlingen gebaut. Von da an wurde der Chausseebau — ebenso zögerlich wie der Eisenbahnbau — ausgeweitet. 1788-1795 wurde die erste Chaussee in Brandenburg-Preußen von Berlin nach Potsdam gebaut. 1804 wurde die Chaussee Berlin-Frankfurt an der Oder fertiggestellt. 1825-1826 wurde die erste Chaussee als Versuchsstraße im Herzogtum Holstein gebaut — die Makadam-Straße bei Pfingstberg. 1830-1832 wurde die Chaussee (Hamburg) Altona–Kiel gebaut.

Das deutsche Wort »Chaussee« ist dem französischen »chaussée« entlehnt. Das französische »chaussée« stammt wiederum von lateinisch »via calciā ta«, was soviel bedeutet wie "(ein mit) Füßen (fest)getretener Weg", also ein befestigter Weg.

Chausseen wurden in der deutschen Amtssprache »Kunststraßen« genannt und dienten der »Communication« (lateinisch "communicare" = Verbindung). Teils wurden Chausseen auch »Communicationswege« sowie umgangssprachlich kurz »Communication« genannt.

Ihren Ursprung haben die heutigen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in den sogenannten römischen »Via strata« ("strata" von "sterno" = ebnen). Kurios an der Wortherkunft ist, dass heutzutage »Straße« als »via« (von "vio" = gehen, bewegen) und nicht als »strata« (Ebene, Lage, Schicht; siehe Stratosphäre), sowie »via« nicht als »Weg« (von "bewegen") übersetzt wird. Zusammengefasst ergibt das, dass Chaussee und Straße so ziemlich gleichen Ursprungs sind, wenn das "Ebnen" mit dem "Festtreten" gleichgesetzt wird. Wobei zu bedenken ist, dass es damals noch keine Straßenreinigung gab und alles was auf den Wegen landete "festgetreten" (via calciā ta = Chaussee) wurde und dadurch mehrere "Ebenen" (strata = Straße) entstanden. Während Chausseen "befestigte" Wege waren, waren Straßen "geebnete" (unbefestigte) Wege.

Straßen wurden unterschieden in Königs-Straßen »Via regia« (königlicher Weg) und Staats-Straßen »Via publica« (öffentlicher Weg). Die Staats-Straßen (Via publica) wurden aus zwei verschiedenen Gründen »Heerstraße« genannt. Erstens, weil mit "Heer" das militärische Heer gemeint war, durch dieses die Wege genutzt wurden und zweitens, weil mit "Heer" die allgemeine Bevölkerung gemeint war, für diese die öffentlichen Straßen angelegt wurden. Während auf Privat-Straßen jedem die Benutzung derselben vom Eigentümer verboten werden konnte, waren die öffentlichen Straßen für die Benutzung durch die Allgemeinheit ohne Genehmigung vorgesehen. Damit sollte der Handel gefördert werden. Wenn es Probleme mit dem Handel gab, wurde das Militär eingesetzt, damals wie heute. Die erste »Via publica« verlief von Brüssel über Frankfurt, Würzburg und Nürnberg nach Prag und wird erstmals im Jahr 839 erwähnt.

Einen Unterschied von »Chaussee« zu »Allee« gab es einmal, ist aber nicht mehr vorhanden. Mit »Allee« wird allgemein eine von Bäumen gesäumte Straße betitelt.
Ursprünglich waren von Bäumen gesäumte Chausseen keine Alleen. Eine Chaussee hat möglicherweise lediglich auf beiden Seiten sogenannte Chausseegräben, in denen das Straßenwasser abläuft, und ist/war eventuell beiderseits mit Bäumen gesäumt. Beiderseits mit Bäumen gesäumt sind auch Alleen, sowie konnten diese auch beiderseits parallel verlaufende Gräben haben, doch mussten zusätzlich innerorts auch beiderseits parallel verlaufende Gehwege aufweisen, die ebenso wie der Hauptweg Brücken über querlaufende Gräben besitzen mussten, um den Status Allee zu erlangen. Alleen wurden innerorts und Chausseen außerorts gebaut. Umgangssprachlich werden alle Straßen, die irgendwie gesäumt sind — vornehmlich mit Bäumen — Alleen genannt. Der Ausbau der »Frankfurter Chaussee« zur »Frankfurter Allee« in Berlin wurde in Lichtenberg erst 43 Jahre später als in Friedrichshain realisiert.

Richtung Frankfurt → Berlin Friedrichshain Lichtenberg Friedrichsfelde
Heerweg/Heerstraße (Status) ab 1708 ab 1708 ab 1708
Franckfurter Straße bis ~1786
Große Frankfurther Straße ab ~1786
Berliner Straße ab 1887
Frankfurter Chaussee ab 1824 ab 1824
Frankfurter Allee ab 1872 ab 1915

Das Wort »Allee« stammt vom französischen »allée« was wiederum dem französichen Wort »aller« (deutsch: "gehen") entlehnt ist, dieses wiederum ist dem vulgärlateinischen »alāre« (von "ambulāre" = "umhergehen", siehe "ambulant") entlehnt.

Die Begrifflichkeit »Via publica« ist noch heute in den Straßengesetzen der Bundesländer via »Straßenwidmung« als "Gemeingebrauch" und dem Urheberrechtsgesetz via »Panoramafreiheit« als "öffentliche Straßen, Wege und Plätze" zu finden.

Die Befestigung von Straßen wurde Chaussierung genannt, wodurch Straßen zu Chausseen wurden. Eine einfache Chaussierung einer Straße war lediglich das Befestigen eines erdigen oder sandigen Untergrunds ohne größeren Aufwand, woraus aus der Straße noch keine Kies-Chaussee wurde. Eine aufwendigere Chaussierung war die Pflasterung einer Straße mit Pflastersteinen. In Gebieten mit Mangel an Steinen wurden gebackene Ziegelsteine (Klinker) verlegt.

Chausseebau mit Steinbahn und Sommerweg
Chausseebau mit Steinbahn und Sommerweg. © Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute.

Chausseen wurden einerseits unterschieden in ihrer Bauart als einfache Chaussee (eine irgendwie befestigte Straße), als Lehm-Chaussee oder Kies-Chausseen (Schotterpisten), als Klinker-Chausseen (Ziegelsteine) oder als Stein-Chausseen (beschlagener Granit). Feldsteinstraßen waren — wie der Name schon sagt — nur Straßen und keine Chausseen. Stein-Chausseen waren keine Feldsteinstraßen sowie keine Großsteinpflaster-Straßen (beschlagener Basalt). Pflaster-Straßen wurden meist nur innerhalb von Ortschaften angelegt und sind dort heute noch zahlreich vorhanden — mancherorts mit einer Asphaltschicht bedeckt. Eine weitere Unterscheidung von Chausseen war deren Status als Staats-Chaussee, Kreis-Chaussee oder Gemeinde-Chaussee. Zum Bau und Unterhalt von Kreis-Chausseen wurden meist Chausseebau-Gesellschaften (Aktiengesellschaften) gegründet.

Eine Bekanntmachung aus dem Jahr 1864 bezüglich einer Lehmchaussee einer Gemeinde im Landkreis Teltow im Land Brandenburg:
"Ortspolizei-Verordnung. Auf Grund des § 5 des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 und nach Berathung mit dem Gemeinde-Vorstand wird zum Schutze der von der Gemeinde Schöneiche angelegten Lehmchaussee auf den Straßen von Schöneiche nach Telz, sowie nach Gallun, nach Callinchen, nach Zehrensdorf und nach Wünsdorf hierdurch verordnet: Das Fahren und Reiten auf den vorgenannten Lehmchausseen, so lange sich dieselben in nicht trockenem Zustande befinden, ist bei einer Geldstrafe bis zu 3 Thlr. oder verhältnißmäßiger Gefängnisstrafe verboten. Zossen, den 21. Juli 1864. Königliches Domainen Rent-Amt, Pohle." (Teltower Kreisblatt, 27. Juli 1864, Seite 7).


Zur Refinanzierung neuer Chausseen und für den Unterhalt der bestehenden Chausseen wurde bei Benutzung der Chausseen sogenanntes Chausseegeld verlangt. Dafür wurden Schlagbäume eingerichtet, an denen Chausseehäuser gebaut wurden. Am 31. Dezember 1874 wurde die Chausseegeld-Erhebung an Staats-Chausseen in Preußen und 1886 in Sachsen abgeschafft. Auf Kreis-Chausseen wurde die Chausseegeld-Erhebung teils bis in die 1930er Jahre aufrecht erhalten.

Bereits 1829 wurden die Regulationen bezüglich der Chausseegeld-Erhebung auf »Beschwerden des Publikums« und wegen der Umfahrung der Hebestellen (Chaussee-Einnehmerhäuser samt Schlagbaum) geändert. Mit der Änderung sollte zudem dem Publikum die freie Fahrt innerhalb eines Stadtgebiets sowie Gemeindegebiets ermöglicht werden. Die Chausseehäuser standen bis dato an/in den Städten und Dörfern und sollten ab dann in der ungefähren Mitte einer Chausseestrecke stehen. Dazu wurden mancherorts neue Chausseehäuser gebaut und die alten verkauft. Diese Neuregulierung ist heute noch an Chausseen mit erhaltenen Chausseehäusern erster und zweiter Generation zu sehen. Mancherorts wurden die Chausseehäuser weit vor den Dörfern, aber noch auf eigenem Gebiet, hinter dem letzten Abzweig eines Weges platziert. Andernorts wurden sie stur in die Mitte einer Chausseestrecke platziert und gehören dort unter Umständen zu einem entfernt liegenden Dorf, dessen Gemeindegebiet von der Chaussee nur am Rande durchquert wird.

Für die Chausseegeld-Erhebung gab es eine »Chaussee-Geldeinnahme-Instruktion« und einen »Chaussee-Tarif«. Diese betrafen sowohl die Höhe des Chausseegeldes bezüglich der Chausseelänge in Meilen als auch die Fuhrwerke, deren Transportgut und das mitgeführte Vieh sowie die Ermäßigung für Einheimische und die sogenannte Chaussee-Freiheit für bestimmte Leute. Bereits 1811 wurde in Preußen ein neuer Chaussee-Tarif vom König erlassen.

Nachdem Chausseen gebaut waren wurden diese auch von Postkutschen befahren, beziehungsweise verlegten diese ihre Post-Course von ihren alten Poststraßen auf die neuen Chausseen.

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Chaussee-Häuser

Königlich Sächsische Chausseegelder Einnahme
Chausseehaus Lausa. 2016. © Staubi59. CC BY-SA 4.0.

Chausseehaus ist nicht gleich Chausseehaus. Nicht nur dass es verschiedene Bau-Stile gab, von denen insgesamt vier von Karl Friedrich Schinkel (1781-1841) stammen, sondern die Chausseehäuser hatten auch verschiedene Funktionen. Es wird unterschieden zwischen Chaussee-Einnehmerhaus und Chaussee-Wärterhaus. Die Chaussee-Einnehmerhäuser wurden verpachtet an Chausseegeldeinnehmer, die darin wohnten. An diesen Chausseehäusern befand sich der Schlagbaum (Chausseebaum, Schranke) und wurde das Chausseegeld erhoben, sowie war darin eine Werkstatt und in Nebengebäuden war das Werkzeug untergebracht. In diesen Chausseehäusern wohnten mancherorts zudem auch Chausseewärter (Arbeiter). Neben diesen Chaussee-Einnehmerhäusern — nicht immer direkt daneben, sondern meist auf der Chaussee-Strecke verteilt — bestanden reine Chaussee-Wärterhäuser, in denen nur Chausseewärter wohnten sowie das Werkzeug untergebracht war. Zudem gab es Chaussee-Inspektoren (Wegebau-Inspektor), die irgendwo feiner wohnten. Durch Änderungen der Regulationen der Chausseegeld-Erhebung und auch aus bisher unbekannten Gründen konnte ein Chausseehaus den Status über die Zeit hinweg ändern. Auch von daher ist der Status eines Chausseehauses nicht an seiner Bauart zu erkennen. Zudem gab es reine Wohnhäuser für Chausseewärter, die als solche keine gesonderte Erwähnung fanden.

Zu einem Chausseehaus gehörte — nicht immer — ein kleiner oder größerer Garten sowie ein Stall. An manchen Chausseehäusern wurde sogar eine kleine Baumschule betrieben (Georgenthal).

Einige Chausseehäuser wurden, nachdem sie aus welchen Gründen auch immer nicht mehr benötigt wurden, entweder abgerissen oder verkauft sowie anderweitig nachgenutzt, meist als Wohnhaus. Bei einigen wenigen Chausseehäusern ist die Nachnutzung als Waldwärterhaus sowie Forsthaus nachweisbar. Seltener wurde ein Chausseehaus als Wirtshaus, Gasthof oder Gaststätte nachgenutzt (Friedrichroda, Bernsdorf bei Cölbe). Noch seltener war ein Chausseehaus zugleich Krug (Ausschankrecht), also ein sogenannter Chausseekrug. Krüge standen meist sepparat an Chausseen.

Mancherorts wird ein Chausseehaus auch Steuerhaus oder Zollhaus genannt. Die Bezeichnung »Steuerhaus« ist insoweit korrekt, da die Chausseegelder vom Haupt-Steuer-Amt verwaltet wurden. Die Bezeichnung »Zollhaus« ist nur dann korrekt, wenn an einem Chausseehaus auch Zollgeld (Deichsel-Zoll, Damm-Zoll, Brücken-Zoll, Städte-Zoll, Land-Zoll, Wasser-Zoll, Bischof-Zoll, Junker-Zoll, Amts-Zoll, Amts-Straßen-Zoll, Waren-Zoll, Haupt-Waren-Zoll, Wege-Zoll) erhoben wurde (wobei hier nochmals zwischen *-Zoll und *-Geld unterschieden wurde). Eine ältere Bezeichnung für Chausseehaus ist »Wegehaus«. In einem Wegehaus wohnten die sogenannten »Wegemacher«.

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Pflasterzollstation - Examinatorhaus - Linienamt

Die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren an einer Pflasterzollstation in München, an einem Examinatorhaus in Würzburg oder an einem Linienamt in Wien hat nichts mit Chausseen und Chausseehäusern zu tun. An diesen wurden nur Gebühren für Straßen innerhalb eines Stadtgebietes erhoben.

In einigen Städten in Bayern bestanden sogenannte »Pflasterzollstationen«. An Pflasterzollstationen wurde Pflasterzoll für die Benutzung der Pflasterstraßen innerorts erhoben. Die Erhebung von Pflasterzoll — auch Pflastergeld oder Pflastermaut genannt — wurde von den regierenden Herzögen in Bayern ab 1394 eingeführt. Mit dem Pflasterzoll sollten die Herstellungs- und Unterhaltskosten der gepflasterten Straßen (innerorts) finanziert werden. In Städten wurde der Pflasterzoll an den Stadttoren erhoben. Mit Erweiterung der Stadtgebiete durch Eingemeindung umliegender Gemeinden wurde die sogenannte Burgfriedensgrenze der Städte verschoben. Mit der Verschiebung der Burgfriedensgrenze wurden an den gepflasterten Ausfallstraßen Pflasterzollstationen an der Burgfriedensgrenze errichtet. Die Pflasterzollstationen waren zugleich Wohnhaus für die Zollbeamten. Ab 1834 wurden die Pflasterzoll-Einnahmen im Deutschen Bund durch den Zollvereinigungsvertrag von 1833 auf die gewöhnlichen Herstellungs- und Unterhaltskosten beschränkt. 1867 wurde der Vertrag auf die Einnahme von Chausseegeld reduziert, wie sie bereits seit 1829 in Preußen üblich war (Bezahlung für das Befahren einer Strecke, nicht für das Passieren eines Schlagbaums). Mit dem Zolltarifgesetz von 1902 wurde der Pflasterzoll im Deutschen Reich, außer in Bayern, abgeschafft. In Bayern kam es hingegen zu vermehrter Pflasterzoll-Einnahme in Städten und Gemeinden (1908: 47 Gemeinden. 1922: 486 Gemeinden). Mit der Nachkriegsinflation wurde der Pflasterzoll nach und nach und letztendlich in den 1930er Jahren — ebenso wie das Chausseegeld außerhalb Bayerns — in Bayern aufgegeben.

In Franken hießen die Pflasterzollstellen »Examinatorhaus«. Bekannt sind diese bis heute in Würzburg und Erlangen. Die Examinatorhäuser standen an den Stadttoren oder an der Stadtgrenze. Das Wort "Examinator" stammt von Examen und meint Prüfung. Die Examinatoren erhoben nicht nur Pflasterzoll, sondern waren zugleich Stadtwächter.

In Österreich hießen die Einnehmerhäuser für den Pflasterzoll Linienamt oder Mautstelle. Bekannt sind diese bis heute in Wien und Graz. An einer Mautstelle wurde nur die Pflastermaut für die Benutzung einer Straßen und an Linienämtern zudem die Verzehrsteuer für importierte Lebensmittel erhoben. In Graz wurde die Pflastermaut bis 1938 erhoben.

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Chaussee-Literatur

Einen zeitgeschichtlichen Eindruck über die Anfänge und den Fortschritt des Chausseebaus vermittelt folgende Literatur.

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»Chronik der Stadt Jüterbog« (1935)

Erich Sturtevant (1869-1947)

Der Verkehr mit den Dörfern der Umgegend und mit den Nachbarstädten erfuhr eine wesentliche Erleichterung durch den Bau von Chausseen, die durch die Bemühungen der ersten Landräte, "der ehrenwerten Männer Meuß und Hauschteck", an die Stelle schlechter, oft tiefsandiger Landstraßen traten. Im Jahre 1827 wurde aus Staats-Mitteln die Straße von Treuenbrietzen über Jüterbog nach Dresden chaussiert, die alljährlich Friedrich Wilhelm III. benutzte, wenn er nach Bad Teplitz fuhr. Der Chausseebau der Poststraße Jüterbog–Baruth wurde 1838 in Angriff genommen, die über Zinna nach Luckenwalde im Jahre 1839. Von dort begann gleichzeitig die Stadt Luckenwalde, unterstützt vom Kommerzienrat Busse, die Chaussierung der Straße. Im Dezember 1841 machte Landrat Hauschteck (seit 1828 im Amte) folgendes bekannt: "Nach jahrelangen Mühen und mit vielen Kosten ist die Chaussierung der Jüterbog–Luckenwalder Straße auf einer Seite nunmehr durchweg zustande gekommen, so daß bei Trockenheit die Chaussee unbedenklich zu befahren ist, bei nasser Witterung aber der daneben befindliche Erdweg benutzt werden muß. Lastwagen müssen übrigens diesen Weg von da ab, wo er über Lindenberg nach Luckenwalde führt, ganz meiden und die alte Poststraße über Liester Teichbrücke einschlagen (bei 1 Thaler Strafe)."
Später wurden diese Kreisstraßen als "Kies-Chausseen" ausgebaut, die von Jüterbog nach Luckenwalde 1844, die nach Baruth 1852, zuletzt auch die Straße von Luckenwalde nach Dahme. Diese Straßenbauten ermöglichten es dem Landrat Hauschteck, "arbeitslose, aber arbeitsfähige Männer zu beschäftigen, voraussichtlich auf verschiedene Jahre hin. Sämtliche Ortsvorstände des Kreises, insbesondere diejenigen der Städte, in welchen sich wohl die meisten Arbeitslosen (meist unbeschäftigte Tuchmacher und Weber) befinden dürften", wies er an, ihm Listen verwendungsfähiger Arbeitsloser einzureichen. Bei den Straßenbauten wetteiferten auf die Aufrufe des Landrats hin die Bürger der Kreisstädte mit den Bauern und Gutsbesitzern auf dem Lande, Gespanne und Fuhren "mit Kies oder Lehm" zu stellen; andere Leute leisteten umsonst Handdienste.

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»Oeconomische Encyclopädie« (1773-1858)

Johann Georg Krünitz (1728-1796)

Universität Trier: Band 62: Land-Straße und Chaussee

Universität Trier: Band 63: Land-Straße und Chaussee

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»Anweisung zum Bau und zur Unterhaltung der Kunststrassen« (1824)

Google Books: Anweisung zum Bau und zur Unterhaltung der Kunststrassen

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»Anweisung zum Bau und zur Unterhaltung der Kunststrassen« (1834)

Zentral- und Landesbibliothek Berlin: Anweisung zum Bau und zur Unterhaltung der Kunststrassen

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»Handbuch der allgemeinen Staatskunde von Europa« (1846)

— Der Preußische Staat —
Der Chausseebau vor dem Jahr 1815 (Seite 300-302),
in den Jahren 1816-1840 (Seite 302-313),
Der Chausseebau unter König Friedrich Wilhelm IV. (Seite 313-325)
Dr. Friedrich Wilhelm Schubert (1799-1869).

Google Books: Die künstlich gebauten Landstrassen oder Chausseen …

Bayerische Staatsbibliothek: Die künstlich gebauten Landstrassen oder Chausseen …

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Wikipedia-Artikel

Chausseehaus

Chaussee

Berlin-Potsdamer_Chaussee

Preußische_Staatschaussee

Pflasterzoll Bayern

Linienamt Österreich

Kategorie: Straßenbaugeschichte

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Chaussehaus-Map Info

Infos zum Inhalt der Popups

Die Popups, die nach dem anklicken eines Punktes in der CHHMAP aufpopen, enthalten mehrere Informationen.

CHH-ID: Dies ist die zentrale Identifizierungsnummer eines Chaussehaus-Standortes im CHHMAP-Register.

Permalink: Jeder Chaussehaus-Standort ist als Link gestaltet. Beim anklicken einer dieser Links wird die CHHMAP auf den Chaussehaus-Standort fokusiert und der Punkt als Stern angezeigt. Die Permalinks können überall verwendet werden, wie zum Beispiel in eigenen Webseiten, Blogs und Social Media.

Koordinaten: Diese Koordinaten bestimmen den Standort und den Punkt in der CHHMAP.

Titel und Ort: Wenn ein Chaussehaus einen Eigennamen hat, dann wird dieser zusammen mit dem Namen des Ortes am Chaussehaus-Standort angezeigt. Selten haben oder hatten Chaussehäuser einen Eigennamen. Wobei dabei zu unterscheiden ist, ob es ein amtlicher oder umgangsprachlicher war. Einige Chaussehäuser hatten vorher oder nachher eine andere Nutzung und der Namen dieser Nutzung kann als Eigenname erhalten geblieben sein. Es können auch mehrere Namen im Umlauf sein. An manchen Orten gibt es gleich mehrere Chausseehäuser. Für eine exakte Zuweisung eines Chaussehauses bitte die CHHMAP-ID verwenden.

Kurz-Info: Die Kurz-Infos sind, wie der Name schon andeutet, nur kurze und stichpunktartige Informationen zu einem Chaussehaus. Manchmal bestehen nicht mehr Informationen. Mehr Informationen sind wenn dann auf den verlinkten Webseiten zu finden. Ist oder sind keine Webseiten verlinkt, dann bestehen keine weiteren Informationen. Alle Jahresangaben in den Kurz-Infos haben eine Toleranz von ±1 Jahr. Bei Zitaten besteht folgende Text-Auszeichnung: »Zitat« (Urheber). Die Verfasser der Kurz-Infos sind am Ende derselben veröffentlicht. Verweise zu Quellenangaben sind, wenn vorhanden, bei den Links gelistet.

Bilder: Von einigen Chaussehäusern bestehen Fotos/Bilder. Unterhalb eines Fotos/Bildes sind die Urheber des Fotos/Bildes veröffentlicht.

Links: Wenn weitere Informationen auf internen oder externen Webseiten bestehen, dann sind diese in einer Link-Liste veröffentlicht.

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CHHMAP-Mitwirkende

Infos zu den CHHMAP-Mitwirkenden

Jeder Interessierte kann ein CHHMAP-Mitwirkender werden. CHHMAP-Mitwirkende sind diejenigen, die sich am CHHMAP-Projekt inhaltlich und unterstützend beteiligen. CHHMAP-Mitwirkende sind sowohl Einzelpersonen als auch Personenvereinigungen.

Weitere Informationen zu den CHHMAP-Mitwirkenden sind auf der Webseite CHHMAP-Mitwirkende veröffentlicht.

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Mitmachen bei der CHHMAP

Einsenden von Informationen

Ein Jeder kann Informationen zu Chausseehäusern einsenden. Informationen zu einzelnen Chausseehäusern können einfach so eingesendet werden. Bei Informationen zu mehreren Chausseehäusern bitte vorher eine Rücksprache halten. Die Einpflegung von Informationen zu mehreren Chausseehäusern wird automatisch per Script ausgeführt. Dazu eignet sich das Sammeln der Informationen in einer Tabelle. Wie diese Tabelle strukturiert sein sollte, bitte vorher nachfragen.

Weitere Informationen zum Mitmachen bei CHHMAP sind auf der Webseite Mitmachen bei CHHMAP veröffentlicht.

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